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Zahlungsmöglichkeiten  

Die Lieferung in Köln, nach Odenthal, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Kürten beträgt 80 €. Weitere Orte auf Anfrage. Abbildungen können vom Mietgerät abweichen.

 

 

 

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Mietbedingungen

1. Mietzeit

Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Reservierung kann bis 7 Tage vor der beginnenden Mietzeit kostenfrei storniert werden. Stornierungen bis zu 2 Tagen vor Begin der Mietzeit haben 50% der Mietkosten zur Folge. Kürzere Stornierungen werden zu 90% der Mietkosten berechnet. Bei Reservierungen werden die Geräte zum gewünschten Termin bereitgestellt. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann nicht gewährleistet werden, wenn Geräte Defekte aufweisen.

2. Verlängerung der Mietzeit

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich und wird in der Regel gewährt, soweit keine Reservierungswünsche anderer Mieter entgegenstehen. Sollte der Mieter die Mietzeit eigenverantwortlich und ohne Rücksprache verlängern, stellt der Vermieter den vereinbarten Gesamtmietpreis pro Tag in Rechnung.

3. Abholung und Rückgabe

Die Geräte müssen abgeholt und zum Ende der vereinbarten Mietzeit zurückgebracht werden, insofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Zustand der Geräte

Der Mieter bestätigt, dass er die Geräte betriebsfähig und gereinigt und ggf. mit allem Zubehör übernimmt. Abweichungen müssen bei Abholung schriftlich festgehalten werden.

5. Reinigung

Die Mietgeräte sind vor der Rückgabe zu reinigen und betriebsfertig zurückzugeben. Kraftstoffe sind ggf. nachzufüllen. Für nicht gereinigte Geräte berechnen wir je nach Verschmutzungsgrad mindestens 39 €.

6. Gerätemängel

Zeigt sich beim Betrieb des Gerätes ein Mangel oder eine Beschädigung, tritt ein defekt oder eine Betriebsstörung auf, so hat der Mieter die Nutzung sofort einzustellen, um weitere Beschädigungen zu vermeiden. Weiterhin ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und nach dessen Weisungen ist das Gerät zurückzugeben. Für unsachgemäßen Gebrauch, höhere Gewalt und hierdurch entstehende Schäden haftet der Mieter.

7. Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und gegebenen Falls Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter weist den Mieter jeweils in die Gebrauchs- und Sicherheitsvorschriften des Gerätes ein und übergibt eine gerätebezogene Gebrauchsanweisung. Er haftet jedoch nicht für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Mieter ist verpflichtet, sich insoweit selber die notwendigen Informationen zu beschaffen.

Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Bedienung oder der Nutzung der Mietgeräte stehen.

8. Verlust

Der Mieter haftet in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für einen evtl. Verlust oder dauerhaften schaden des Gerätes. Dies ist unabhängig vom Grunde des Verlustes, insbesondere ob es sich um einen Diebstahl, ein anderes Abhandenkommen oder einen Transportunfall handelt.

9. Bestätigung

Der Mieter bestätigt, dass das Gerät in einwandfreiem Zustand übergeben wurde und er in den gebrauch und die Sicherheitsvorschriften eingewiesen worden ist.

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